1 Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen der vektorrausch GmbH gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn und soweit nicht abweichende einzelvertragliche Abreden getroffen wurden. Dies gilt auch für sämtliche zukünftig zwischen der vektorrausch GmbH und dem Kunden noch zu schließenden Vereinbarungen. Insbesondere, wenn und soweit sich aus produktspezifischen Leistungsbeschreibungen andere vertraglichen Regelungen ergeben, treten die nachfolgenden Regelungen hinter diese zurück.
2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Leistungsbeschreibungen
Für die Leistungspflichten der vektorrausch GmbH gelten die für die jeweiligen Leistungen und Produkte vereinbarten Leistungsbeschreibungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.
2.2 Fremdkosten
Die vektorrausch GmbH ist berechtigt, sämtliche vom Kunden beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit im geschäftlichen Verkehr üblich oder mit dem Kunden kommuniziert, wird sie hierfür Drittfirmen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Zu entsprechenden Aufträgen wird die vektorrausch GmbH bevollmächtigt.
2.3 Fristen
Soweit nicht anders vereinbart oder offenkundig, sind von der vektorrausch GmbH in Aussicht gestellte Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich. Auch, soweit Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gelten entsprechende Vereinbarungen nur vorbehaltlich der Erfüllung von etwaigen Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.4 Zahlungsbestimmungen
Vereinbarte Vergütungen verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen werden grundsätzlich im Voraus, spätestens mit Rechnungsstellung fällig.
2.5 Verzug
Zahlungsverzug tritt mit dem 11. Werktag nach Rechnungsstellung ein, soweit nicht anders vereinbart. Für die Erfüllung ist der Zahlungseingang auf dem den Kunden bekannt gegebenen Konto der vektorrausch GmbH maßgeblich. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr erhoben, die sich mit jedem weiteren Verzug verdoppelt, z.B. erste Mahnung 5 €, zweite Mahnung 10 €, dritte Mahnung 20 €. Eine maximale Anzahl von Zusendungen von Mahnbescheiden bevor weitere Vorgehen, wie z.B. Inkassomaßnahmen oder Rechtsberatung, veranlasst werden, ist nicht fest geregelt und wird von der vektorrausch GmbH individuell entschieden. Die Geltendmachung weiteren Schadens insbesondere durch Inkassomaßnahmen bleibt unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die vektorrausch Gmbh ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern, auch, indem Dienste gesperrt oder geleistete Arbeiten zurückgenommen bzw. zurückgebaut werden. Die vektorrausch Gmbh wird hierbei jederzeit die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Aufrechnung gegen Forderungen der vektorrausch GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
2.6 Rügepflichten
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, hat der Kunde Mängel an Leistungen oder Lieferungen der vektorrausch GmbH unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.
2.7 Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung von Produkten und Services der vektorrausch GmbH sowie der Zurverfügungstellung von Daten, insbesondere Bildwerken, Texten, Programmen oder sonst urheberrechtlich oder anderweitig geschütztem Material, Rechte Dritter umfassend abzuklären und diese nicht zu verletzen. Für Rechtsverletzungen Dritter auf Grund der Verletzung der vorgenannten Pflicht haftet der Kunde vollumfänglich auch für leichte Fahrlässigkeit. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit sich auf Grund dessen Ansprüche von Dritter Seite gegen die vektorrausch GmbH richten, stellt der Kunde die vektorrausch GmbH vollständig und unbedingt frei.
2.8 Login-Daten
Soweit dem Kunden durch die vektorrausch GmbH Login-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch nach rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt auch zur Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die vektorrausch Gmbh.
2.9 Pflichtverletzungen
Verletzt der Kunde schuldhaft die ihm aus dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten, ist die vektorrausch GmbH berechtigt und ggf. verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ihrer technischen Infrastruktur oder zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Dies umfasst gegebenenfalls die Sperrung der entsprechenden Dienste wie Zugänge zu Redaktionssystemen, Cloudspeicher, Projektmanagement oder anderen Diensten. Die Leistungsverweigerung der vektorrausch GmbH auf Grund von Pflichtverletzungen des Kunden berührt dessen Zahlungspflicht nicht.
2.10 Haftung der vektorrausch GmbH
Die Haftung der vektorrausch GmbH ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.
3 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
3.1 Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, die auf seinem gehosteten Servern abgelegten Daten regelmäßig eigenverantwortlich zu sichern, z.B. Backups der Daten sowie der Datenbank einer Website oder eines Onlineshops. Der Kunde wird mindestens einmal in der Woche eine Sicherung seiner Daten vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Software, der von ihm gebuchten Hostinginfrastruktur auf dem aktuellsten Stand ist und den allgemeinen Anforderungen an Datensicherheit und Performance entspricht. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt auch zur Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die vektorrausch GmbH.
3.2 Beratung
Beratungsleistungen werden auf Zeithonorarbasis abgerechnet. Auf § 612 BGB wird hingewiesen. Ausgenommen ist lediglich der erste Besprechungstermin bis 30 min. bei Neukunden. Dieser ist unentgeltlich. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Aufwand und einer Stundenlohnvereinbarung. Ein Angebot stellt eine Stundeneinschätzung dar. Die vektorrausch GmbH behält sich das Recht vor, wenn möglich und erforderlich, während des Projektes einen Teil der geschätzten „Stundenanzahl je Leistung“ auf andere Leistungen umzulegen, und so einen gegebenfalls enstandenden Mehraufwand auszugleichen oder eine neue Leistung.
3.3 Webdesign, Programmierung
Die vektorrausch GmbH erbringt Webdesign- und Programmierungsleistungen sowie Beratungsleistungen auf Zeithonorarbasis. Auf § 612 BGB wird hingewiesen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Aufwand und einer Stundenlohnvereinbarung. Ein Angebot stellt eine Stundeneinschätzung dar. Die vektorrausch GmbH behält sich das Recht vor, wenn möglich und erforderlich, während des Projektes einen Teil der geschätzten „Stundenanzahl je Leistung“ auf andere Leistungen umzulegen, und so einen gegebenfalls enstandenden Mehraufwand auszugleichen oder eine neue Leistung.
Dies betrifft auch gemäß ergänzender Leistungsbeschreibungen und folgender allgemeiner Regelungen:
3.3.1 Vergütung von Nebenleistungen
Nebenleistungen zu Programmierung und Webdesign (Besprechungen) werden als Leistungen auf Zeithonorarbasis abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart. Dies gilt auch, soweit ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Auf § 612 BGB wird hingewiesen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Aufwand und einer Stundenlohnvereinbarung. Ein Angebot stellt eine Stundeneinschätzung dar. Die vektorrausch GmbH behält sich das Recht vor, wenn möglich und erforderlich, während des Projektes einen Teil der geschätzten „Stundenanzahl je Leistung“ auf andere Leistungen umzulegen, und so einen gegebenfalls enstandenden Mehraufwand auszugleichen oder eine neue Leistung.
3.3.2 Nutzungsrechte
Dem Kunden werden die in der Leistungsbeschreibung genannten Nutzungsrechte an von Mitarbeitern der vektorrausch GmbH entwickelten Programmen und Programmteilen eingeräumt. Soweit eine solche ausdrückliche Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung nicht getroffen wurde, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt allein auf die der vektorrausch GmbH bei der Auftragserteilung bekannten Zwecke eingeräumt. Der Kunde erklärt, dass er zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit und auch zu keinem Zeitpunkt in der Zukunft den Code oder Teile des Codes verwendet, kopiert oder an Dritte weitergibt oder durch Dritte verwenden lässt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Schranken der ihm eingeräumten Rechte zu beachten und auch, soweit ein Urheberrecht nicht besteht, Änderungen an geliefertem Code zu unterlassen, soweit die vektorrausch GmbH den Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
4 Schlussbestimmungen
4.1 Kündigung
Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auf Dauer oder wiederholt geschuldete Leistungen der vektorrausch GmbH sind, ist eine Kündigung jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen. Die Frist wird durch Zugang der Kündigung innerhalb der Frist gewahrt. Eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht zulässig. § 313 BGB bleibt unberührt.
4.2 Referenzen
Die vektorrausch GmbH ist berechtigt, die Tätigkeiten für den Kunden in branchenüblicher Weise Dritten gegenüber zu kommunizieren. Dabei wird die vektorrausch GmbH stets die berechtigten Interessen des Kunden beachten.
4.3 Dokumentationspflichten
Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird die vektorrausch GmbH vom Kunden überlassene Unterlagen nach Auftragsabschluss an diesen zurückgeben. Für den Kunden erstellte Unterlagen wird die vektorrausch GmbH unentgeltlich für ein Jahr nach Abschluss des Auftrags (Rechnungsstellung) aufbewahren, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung für den Verlust. Des Weiteren werden bei der Dokumentation und Löschung die Vorgaben der DSGVO eingehalten und Dokumente, die unter die gesetzliche Aufbewahrungsfristen fallen, bleiben von der Löschung unberührt.
4.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Kiel.
Stand: 24.09.2024